Ein Gesuch stellen

Privatpersonen

Stiftungsgelder an Private sowie Stipendien können nur an Personen mit Wohnsitz in Willisau ausgerichtet werden.
Für Stipendiengesuche füllen Sie bitte das Gesuchsformular aus und senden Sie dieses zusammen mit einem Begleitschreiben an die Stiftungsadresse.

Vereine oder Institutionen

Gesuche um einen Beitrag können Vereine und Institutionen stellen, welche ihren Sitz in Willisau haben. In Ausnahmefällen können Institutionen, welche eine starke Ausstrahlung für die Region Willisau haben, berücksichtigt werden.

Gesuche von Institutionen und Vereinen haben folgende Unterlagen zu enthalten:

    • Trägerschaft (Verein/Organisation/Institution)
    • Beschreibung des Projektes
    • Verwendung des Beitrages
    • Betriebsrechnung oder Jahresbericht
    • Budget
    • Kontaktperson
    • Bankverbindung 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zusprechung von Leistungen. Über die Gesuche entscheidet abschliessend der Stiftungsrat. Die Gesuchsteller werden über den Entscheid des Stiftungsrates schriftlich informiert.

Sitzungsdaten 2024

  • Freitag, 10. Mai
  • Freitag, 25. Oktober

Damit Gesuche zeitnahe behandelt werden können werden die Gesuchsteller gebeten, jeweils 14 Tage im Voraus auf die jeweiligen Sitzungsdaten des Stiftungsrates diese mit den vollständigen Unterlagen dem Sekretariat der Stiftung schriftlich einzureichen.